26.09.2015 00:00 „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Auch die ferngelenkte!“
Das Aktionsbündnis „Stopp Ramstein: Kein Drohnenkrieg!“
ruft für dieses Wochenende zu vielfältigen Aktionen im Umfeld des
US-Militärstützpunktes Ramstein in Rheinland-Pfalz auf, dessen Stilllegung sie
fordert. Das von dort aus organisierte außergerichtliche Töten „von BürgerInnen
anderer Staaten auf deren Territorien (…) (verstößt dabei) nicht nur gegen die
Menschenrechts-Charta der UNO und gegen das Völkerrecht, sondern auch – wenn das
Verbrechen von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht – gegen unser Grundgesetz“, heißt
es im zugehörigen bundesweiten Aufruf. [Quelle:
nds.de] JWD
Stopp Ramstein: Kein Drohnenkrieg!
Quellen: Kampagne „Stopp Ramstein: Kein Drohnenkrieg!“ | nds.de (verlinkt)
Zur Problematik des von Ramstein aus organisierten Drohnen-Mordes sprach Jens
Wernicke mit dem Kriminalwissenschaftler Johannes Feest.
Herr Feest, Sie sind Friedensaktivist und kritisieren in Vorträgen und
Veröffentlichungen den zunehmenden „Drohnenmord“. Was ist das Problem an dieser
Technologie und der Praxis mit ihr? Sind Drohnen nicht … eine Technik, die die
Welt sicherer und Kriege sauberer macht?
Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Krieg durch den Einsatz von Kampf-Drohnen
sauberer und die Welt sicherer dadurch wird. Das gilt schon für die ursprünglich
herrschende Theorie, dass es nur darum gehe, gezielt ein paar Führer
auszuschalten, um den Krieg zu gewinnen, die sogenannte kingpin theory. Und es
gilt umso mehr für die Ausweitung der „gezielten Tötungen“ auf „wertvolle
Ziele“, die nur noch aufgrund von Verdachtsmerkmalen vorgegeben werden, die
sogenannten signature strikes.
Ganz sicher ist aber, dass mit der Entwicklung von Kampfdrohnen ein qualitativer
Sprung in der Kriegsführung erfolgt ist. Kriege können auf diese Weise ohne
persönliches Risiko aus der Ferne geführt werden. Der UN-Sonderberichterstatter
Philip Alston spricht diesbezüglich von einer „Playstation-Mentalität“. Das
letzte überhaupt noch verbliebene menschliche Element würde schließlich durch
vollautomatisierte Kampfdrohnen ausgeschaltet, deren Entwicklung bereits weit
fortgeschritten ist.
Kurzum: Killerdrohnen sind Barbarei in zivilisatorischem Gewand und machen das
Massenmorden um vieles einfacher. Besser geworden ist der Krieg hierdurch
allerdings nicht. Ganz im Gegenteil: Der ganze Drohneneinsatz fordert nicht nur
die Leben vieler Unschuldiger, er hat auch mit Rechtsstaatlichkeit überhaupt
nichts mehr gemein.
Verstehe ich recht: Drohneneinsätze sind für Sie per se extralegal – sie
heben sozusagen die Gewaltenteilung auf und führen die Todesstrafe durch die
Hintertür wieder ein?
Nein und ja.
Nein: Einsätze von Angriffsdrohnen sind nach geltendem Kriegsvölkerrecht nicht
per se extralegal, soweit sie von Kombattanten erfolgen und sich gegen
Kombattanten richten. Schon das ist aus den oben erwähnten Gründen – ich sage
nur „Playstation-Mentalität – abzulehnen und die Forderung nach einem Verbot
mindestens vollautomatischer Kampfdrohnen wird daher auch zunehmend erhoben.
Auch sind im Rahmen des sogenannten „Krieges gegen den Terror“ die Grenzen des
traditionellen Kriegsvölkerrechts zunehmend unklar geworden. Wo überhaupt findet
ein bewaffneter Konflikt statt? Wer sind die Kombattanten in Afghanistan,
Pakistan, Jemen, Syrien etc.? Gehört auch die CIA zu den Kombattanten? Kann man
überhaupt noch zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheiden? Es werden ja
auch immer mehr Personenkategorien einfach als „Kombattanten“ definiert, um
später „keine zivilen Verluste“ vermelden zu müssen…
Und deshalb zugleich ja: Die gezielte Tötung von Personen, die von den USA auf
Hinrichtungslisten, sogenannten kill lists, gesetzt werden, spricht jedem
rechtsstaatlichen Verfahren Hohn. Eine solche Praxis hebelt in der Tat die
Gewaltenteilung aus. Wegen genau so etwas haben die Vereinten Nationen bereits
1989 Prinzipien zur Verhütung und Untersuchung außergerichtlicher, willkürlicher
und summarischer Hinrichtungen beschlossen. Seit Beginn der gezielten Tötung
durch Kampfdrohnen haben die Sonderberichterstatter derselben diese Prinzipien
nun auch auf Kampfdrohnen angewandt und diese Praxis entsprechend entschieden
verurteilt. Geändert hat das leider nichts.
Ist denn bekannt, wie viele Menschen bisher durch Drohnen getötet worden
sind? Und ist bekannt, wie viele hiervon Zivilisten und Unschuldige waren?
Es gibt keine exakten Zahlen über die Drohnen-Opfer, schon gar keine
offiziellen. Soweit offizielle Zahlen vorliegen, wird die Zahl der getöteten
Zivilisten systematisch unterschätzt, indem alle Männer im wehrfähigen Alter von
den USA für Kombattanten erklärt werden, wenn nicht das Gegenteil klar belegbar
ist.
Umso wichtiger ist die eindrucksvolle Arbeit des
Bureau of Investigative Journalism, welches seit Jahren Daten über
Drohnenangriffe sammelt und im Internet zur Verfügung stellt. Danach wurden
allein in Pakistan seit 2004 zwischen 2.500 und 4.000 Personen durch Drohnen
getötet. Darunter befanden sich zwischen 500 und 1.000 Zivilisten und etwa 200
Kinder. Hinzu kommen entsprechende Zahlen für Afghanistan, Somalia und Jemen.
Und Verletzte in ähnlichen Größenordnungen.
Und wie bewerten Sie diese Zahlen?
Diese Zahlen sind Schätzungen aufgrund von Zeitungsberichten und lokalen
amtlichen Bekanntmachungen. Sowohl die USA wie auch England weigern sich, Zahlen
über die Opfer solcher Angriffe herauszugeben. Die Sonderberichterstatter der
UNO verlangen daher heute in erster Linie von den Regierungen Transparenz.
Dies ist auch die Forderung die am 13. Mai 2015 von einer Reihe bekannter NGOs
in einem
Offenen Brief an Präsident Obama erhoben wurde. Darin wird er aufgefordert,
„ein systematisches und transparentes Verfahren der Nachuntersuchung solcher
Angriffe einzurichten, dessen Ergebnisse öffentlich gemacht und mit einer
angemessenen Entschädigung für die Opfer verbunden werden sollen“.
Im Anhang des Offenen Briefes finden sich zehn Beispiele von Drohnenangriffen,
bei denen ausschließlich oder mehrheitlich Zivilisten Opfer waren.
Und falls Sie sozusagen eine „inhaltliche“ Bewertung meinen: Jedes einzelne
Opfer ist eines zu viel. Drohnen gehören geächtet und das Morden mit ihnen muss
ein Ende finden, ganz klar.
Wie ist es nun aber mit den gezielt Getöteten? Bei wie vielen von diesen
vermeintlich schuldig Hingerichteten ist eine Schuld wirklich nachgewiesen
worden ist?
Bei keinem Einzigen. Denn dazu bedürfte es genauer Ermittlungen und eines
hierauf beruhenden gerichtlichen Verfahrens. Es handelt sich insofern um die
massenhafte Umgehung rechtsstaatlicher Verfahren. Dabei müssten diese Verfahren
sogar besonders streng sein, wenn an ihrem Ende die Todesstrafe verhängt werden
kann.
Wenn dem aber so ist: Wieso regt sich kein juristischer Widerstand?
Juristischer Widerstand regt sich dagegen sehr wohl. Er ist aber bisher
weitgehend auf die Literatur beschränkt. Generell tut sich die Justiz aber
schwer mit der Behandlung gezielter Tötungen durch Drohnen. Dabei kann man
verschiedene Argumentationen feststellen:
Erklärung der Unzuständigkeit „auf dem sensiblen Gebiet der Kriegführung, der
nationalen Sicherheit und der Außenpolitik“ , vertreten etwa vom US District
Court for the District of Columbia und ähnlich auch vom Verwaltungsgericht Köln;
Rechtfertigung der gezielten Tötung mithilfe des Kriegsvölkerrechts, etwa durch
den Generalbundesanwalt;
Grenzen der Aufklärung des Sachverhalts durch Geheimhaltung;
Unmöglichkeit der Vollstreckung nationaler gerichtlicher Entscheidungen gegen
die Schädiger, wie der High Court von Peshawar herausfinden musste, nachdem er
die CIA-Drohnenangriffe in Wasiristan als Kriegsverbrechen verurteilt und die
USA zu Entschädigungszahlungen verurteilt hatte.
Wie kann dem Drohnenmorden dann Einhalt geboten werden? Die Justiz wird den
Friedensbewegten die Arbeit hier ja nicht abnehmen, wie es scheint… Was also
tun?
Es scheint mir weiterhin sehr sinnvoll, die Justiz durch Strafanzeigen und
Musterprozesse zum Einschreiten zu veranlassen. Dazu bietet nicht zuletzt das
relativ neue deutsche Völkerstrafgesetzbuch Anknüpfungspunkte.
Man sollte sich aber keine Illusionen machen, dass dies zu schnellen Erfolgen
führt. Die Juristen operieren nicht in einem luftleeren Raum. Zusätzlich muss
daher die Zivilgesellschaft auf das Problem aufmerksam gemacht und mobilisiert
werden. Einige der großen internationalen Nichtregierungsorganisationen wie
Amnesty International oder Human Rights Watch haben das Thema bereits
aufgegriffen. Und auch auf nationaler Ebene ist bereits eine erhebliche
Mobilisierung und Vernetzung zu verzeichnen.
Gibt es spezielle Argumente, die sich gerade in Deutschland zur Mobilisierung
anbieten?
Mir fällt auf, dass die Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland und in Europa
bisher kaum als Argument benutzt wird. Wir sind da aber einen Schritt weiter als
die USA, indem wir gewissermaßen in einer „todesstrafenfreien Zone“ leben. Dies
hat aber Konsequenzen weit über unsere Grenzen hinaus. So dürfen wir keine
Menschen in Staaten ausliefern oder abschieben, wo Ihnen die Hinrichtung droht.
Nach der gleichen juristischen und moralischen Logik dürfen unsere Behörden aber
auch nicht Beihilfe zur gezielten Tötung durch Drohnen leisten. Genau das
geschieht jedoch, wenn wir es zulassen, dass in der US-Airbase in Ramstein die
von den USA abgeschickten Drohnen an ihre jeweiligen Zielorte weitergeleitet
werden. Unsere Forderung muss also sein, dass derlei Morde „nicht von deutschem
Boden aus organisiert“ werden dürfen, wie es die Kampagne „Stopp Ramstein!“
formuliert…
Noch ein letztes Wort?
Ja! Möglichst viele Menschen sollten dem Aufruf folgen und am 26. September ab
12 Uhr vor der US-Airbase in Ramstein demonstrieren. Damit soll eine Botschaft
in die USA, vor allem aber nach Berlin gesendet werden. Ich werde mit einem
Schild dabei sein: „DIE TODESSTRAFE IST BEI UNS ABGESCHAFFT (Artikel 102 GG).
AUCH DIE FERNGELENKTE!“.
Ich bedanke mich für das Gespräch.
Prof. Dr. Johannes Feest ist Kriminalwissenschaftler. Er hat vor allem zu Fragen
der Strafverfolgung und des Strafvollzuges veröffentlicht. Seine Webseite ist
www.strafvollzugsarchiv.de.
25.09.2015 [Quelle: RT-Deutsch] „Stopp Ramstein! Kein Drohnenkrieg!“
Aktionswochenende 25.-27. September
Das Aktionsbündnis „Stopp Ramstein: Kein Drohnenkrieg!“ macht ab heute Abend bis
Sonntag eine Vielzahl an Aktionen im Umfeld des US-Militärstützpunktes Ramstein
in Rheinland-Pfalz. RT Deutsch wird live vom der Demonstration twittern und am
Montag hier auf der Webseite und bei Der Fehlende Part ausführlich berichten.
Quelle: RegenbogenTV via Youtube |
veröffentlicht 27.08.2015
„Der US-Militärstützpunkt Ramstein ist ein zentrales Drehkreuz für die
Vorbereitung und Durchführung völkerrechtwidriger Angriffskriege. Die meisten
tödlichen Einsätze US-amerikanischer Kampfdrohnen, u.a. in Irak, Afghanistan,
Pakistan, Jemen, Syrien und Afrika, werden über die Satellitenrelaisstation auf
der US-Air-Base Ramstein durchgeführt.“
Damit beginnt der Friedensappell „Stopp Ramstein! Kein Drohnenkrieg!“, in dem
Aktivisten der Friedensbewegung konkret die Schließung der US-Militärbasis
fordern und den schon tausende Menschen unterschrieben haben. Zu den
Erstunterzeichnern gehören unter anderem Reiner Braun, Vorsitzender und Sprecher
von IALANA, der internationalen Juristen-Initiative gegen Atomwaffen, Mohssen
Massarrat vom Wissenschaftlichen Beirat von Attac, Bernd Riexinger (Vorsitzender
Die Linke), Bruno Kramm (Vorsitzender Piratenpartei Berlin) und Albrecht Müller
(NachDenkSeiten) und über 5.600 weitere Vertreter aus Politik, Medien,
Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen haben den Aufruf der
Initiative bereits unterzeichnet.
Das von Ramstein aus organisierte und nicht-legitimisierte Töten „von
BürgerInnen anderer Staaten auf deren Territorien (…) [verstößt] nicht nur gegen
die Menschenrechts-Charta der UNO und gegen das Völkerrecht, sondern auch – wenn
das Verbrechen von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht – gegen unser Grundgesetz“.
Wenn demnächst die alten US-Atomwaffen in der nur 130km entfernten Militärbasis
Büchel, inmitten des deutschen Hochheitsgebiets, gegen neue ausgetauscht werden
(RT Deutsch berichtete), stellt sich zudem die Fragen, wieviel das
Atomwaffenverbot für Deutschland selbst wert ist, zumal die Bundeswehr die
Sprengköpfe dann zum Ziel ‚transportieren‘ soll, und wieso die friedlich
genutzte Atomenergie für uns unverträglich, die atomare Massenvernichtungswaffe
– eine fremde noch dazu – willkommen sein sollte. [...]
26.09.2015 [Quelle: luftpost-kl.de] US-Kriegsveteranen haben in einer Anzeige in der
Air Force Times die aktiven US-Soldaten aufgefordert, die
Beteiligung an weiteren US-Drohnenflügen zu verweigern
Wir veröffentlichen eine Übersetzung und eine Kopie des Originals eine
Anzeige, in der US-Kriegsveteranen die aktiven US-Soldaten auffordern, die
Beteiligung an weiteren Drohnenflügen zu verweigern. - Die nachfolgend
übersetzte, umseitig im Originaltext abgedruckte Anzeige ist am 14. September
2015 in der
Air Force Times veröffentlicht worden.
Pensionierte und ehemalige US-SoldatInnen
fordern die Drohnen-Operatoren auf,
die weitere Beteiligung an Drohnen-Flügen zu verweigern
Als pensionierte und ehemalige US-SoldatInnen fordern wir die Piloten und
Sensoren-Operatoren der US-Drohnen und ihre Unterstützungsteams auf, künftig
jede Beteiligung an Überwachungs- oder Tötungseinsätzen mit Drohnen zu
verweigern. Solche Drohnen-Einsätze sind schwere Verstöße gegen US-Gesetze und
gegen das Völkerrecht, die das Recht auf Leben, die Privatsphäre und das Recht
auf ein ordentliches Gerichtsverfahren garantieren.
Nach Angaben des Bureau of Investigative Journalism (des Büros für
investigativen Journalismus) verloren durch US-Drohnen-Angriffe, die vom 1.
Januar bis zum 1. September 2015 in Afghanistan, in Pakistan, im Jemen und in
Somalia stattfanden, 6069 Menschen ihr Leben. Diese Zahl schließt nicht die
unzähligen Toten ein, die US-Drohnen-Angriffe vor 2015 in Afghanistan und
außerdem im Irak, in Libyen, auf den Philippinen und in Syrien forderten. Alle
Drohnen-Opfer wurden ohne ordentliches Gerichtsverfahren umgebracht. Die
Angriffe, die auch Tausende von Menschen terrorisieren, untergraben die
Prinzipien des Völkerrechts und verletzen die Menschenrechte, die 1948, als die
Erinnerungen an die blutigen Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges noch frisch
waren, in der UN-Menschenrechtscharta festgelegt wurden. Auch die Vereinigten
Staaten gehören zu den Unterzeichnerstaaten dieser Erklärung der Menschenrechte.
Wer an US-Drohnen-Operationen beteiligt ist und künftig jede weitere Teilnahme
verweigert, kann sich auf das 4. Prinzip des Nürnberger Prozesses berufen, das
(wie alle 7 Nürnberger Prinzipien,
..hier ) 1950 von den Vereinten Nationen zum Prinzip des
Völkerstrafrechts erklärt wurde.
Es besagt:
Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher
Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.
Ihr habt also die Wahl, und ihr seid nach dem Völkerrecht für euer Tun
verantwortlich. Trefft eine moralisch zu verantwortende und das Recht achtende
Entscheidung!
(Die UnterzeichnerInnen sind aus dem [unten] abgedruckten
Originaltext zu ersehen.)
Diese Anzeige wird von folgenden Organisationen
unterstützt:
Irak-Veteranen gegen den Krieg, KnowDrones.com, Veteranen für den
Frieden, Die Welt Kann Nicht Warten
Quelle:
www.luftpost-kl.de
VISDP: Wolfgang Jung, Assenmacherstr.
28, 67659 Kaiserslautern
Quelle: Luftpost-kl.de
22.04.2015 03:00 Karim Popal zur US-Air-Base Ramstein
Der unter Barack Obama massiv ausgebaute Drohnenkrieg der
USA wäre ohne den Standort Ramstein in der Pfalz nicht möglich. Ramstein ist
übersetzt gesprochen das Zielfernrohr auf einem Jagdgewehr, dessen Abzug sich
zwar in den USA befindet und das auch in den Vereinigten Staaten seine Munition
erhält. Ohne Ramstein aber würde die tödliche Patrone nicht ihr Ziel finden.. [Quelle:
KenFM] JWD
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