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09.07.2015 03:20 Russlands Krim Politik: Kein Verstoß gegen das Völkerrecht! In den Köpfen der Menschen im Westen ist inzwischen fest verankert, dass die Annexion der Krim durch die russische Föderation einen Bruch des Völkerrechts darstellt. Doch kann Russlands Krim Politik wirklich als ein Verstoß gegen das Völkerrecht bezeichnet werden? Karl Albrecht Schachtschneider, bis 2005 Professor für Öffentliches Recht, beurteilt das völlig anders: Aus russischer Sicht stellt die Ukraine-Politik des Westens eine zunehmende Bedrohung dar. [Quelle: kla.tv] JWD
Das Verbot der Sezession ist überwiegende Auffassung jedenfalls der freiheitsvergessenen deutschen Staatsrechtslehre, welche sich die deutsche Politik zu eigen macht. Diese Lehre ist falsch. Sie doktriniert den Staat als unberührbares politisches Gebilde, das mit allen Mitteln des Staates erhalten werden darf und muss, gar durch Intervention anderer Staaten. Allein schon die Geschichte der Staaten bis in die Entwicklungen der Gegenwart widerspricht dieser Staatsdoktrin. Nicht die Staaten sind souverän, wie das der deutsche staatsrechtliche Positivismus des 19. Jahrhunderts gelehrt und praktiziert hat und wie das noch heute überwiegend und mit verhängnisvollen Folgen vertreten wird, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist, um mit Rousseau zu sprechen, der contract social, der ein Vol k bildet. Es können sich immer wieder neue Völker bilden, größere durch Staatenbildung, auch Bundesstaaten, und kleinere durch Separationen von Volksteilen zu neuen Staaten. Das gehört zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, dem Kern der Charta der Vereinte n Nationen. Dieses Recht schützt die Freiheit der Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten. [...] (Quelle: PDF-Datei ..hier)
[...] Herr Professor Merkel, hat Russland die Krim annektiert? Eine klare Form von Annektion ist das nicht gewesen. Es ist allerdings auch keine eindeutige, um nicht zu sagen saubere Form einer anderen Modalität des Sichabsonderns, Sichabspaltens von einem Mutterstaat gewesen, nämlich keine klare, deutliche Form von Sezession. Es ist aber, um die Frage noch einmal ganz pointiert und deutlich zu beantworten, keine Annektion gewesen. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein, Solche Referenden können nicht gegen das Völkerrecht verstoßen. Das Völkerrecht kümmert sich primär um die Beziehungen zwischen den Staaten und dann auch darum, wie Staaten nach innen ihre Macht ausüben, jedenfalls jenseits einer gewissen Grenze des Machtmissbrauchs, wenn also Staaten beginnen, Genozide oder massive Formen der Unterdrückung zu organisieren, Folter, etc. Das geht inzwischen alles auch das Völkerrecht an. Das Völkerrecht wird nicht auf den Plan gerufen von separatistischen oder sezessionistischen Bestrebungen. Daher ist das wohl ein Verstoß gegen ukrainisches Verfassungsrecht gewesen, diese Bemühungen auf der Krim sich abzuspalten, nicht aber ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Kommen wir zu dem im Moment aktuelleren und präsenteren Problem, nämlich die Ostukraine. Ist es da legitim, dass das ukrainische Militär quasi das eigene Volk militärisch attackiert und bombardiert? Das ist eine zunächst einmal schwierige Frage. Da eine solche Sezession, wie sie von den separatistischen Kräften dort betrieben wird, nicht rechtsgemäß ist unter der ukrainischen Verfassung, hat die ukrainische Verwaltung und Regierung ein Recht, mit einem gewissen polizeilichen Zwang zu reagieren und das zu unterbinden. Es ist aber dieser Art Zwangsausübung im Inneren eine bestimmte Grenze gesetzt. Und die ist auch ein Bestandteil der völkerrechtlichen Diskussionen um Sezessionen. Der kanadische oberste Gerichtshof hat 1998 in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Staaten, die mit separatistischen und sezessionistischen Bestrebungen im Inneren konfrontiert sind, jedenfalls nicht sofort mit militärischer Gewalt darauf reagieren können. Kanada ist seit eh und je mit Sezessionsbestrebungen konfrontiert, nämlich von Seiten der Bevölkerung in Quebec. Deswegen kam das auf den Justizweg dort und bis zum Supreme Court. Wenn man diesen Hintergrund kennt und auch die menschenrechtlichen Vereinbarungen, Konventionen, völkerrechtlichen Verträge ein wenig beachtet, dann sieht man, dass die militärische Reaktion der Regierung in Kiew illegitim war. [...] Weiterlesen im Originaltext bei ' german.ruvr.ru ' ..hier Passend zum Thema: Ganz im Gegensatz zu den Vorkommnissen auf der Krim im Zuge der Wiedervereinigung mit Russland, stellen die ständigen Drohnenangriffe der USA, mit tausenden von Mordopfern, sehr eindeutig einen stetigen Bruch des Völkerrechts dar: 08.07.2015 [Quelle: kla.tv] „96 % der Drohnenopfer von Obamas Todesliste sind Unbeteiligte“ [...] Wussten Sie, dass Friedensnobelpreisträger und US-Präsident Obama im Rahmen des „Kriegs gegen den Terror“ eine tägliche Todesliste genehmigt?
Weiterlesen im Originaltext bei ' klagemauer.tv ' ..hier 22.04.2015 03:00 Karim Popal zur US-Air-Base Ramstein Der unter Barack Obama massiv ausgebaute Drohnenkrieg der USA wäre ohne den Standort Ramstein in der Pfalz nicht möglich. Ramstein ist übersetzt gesprochen das Zielfernrohr auf einem Jagdgewehr, dessen Abzug sich zwar in den USA befindet und das auch in den Vereinigten Staaten seine Munition erhält. Ohne Ramstein aber würde die tödliche Patrone nicht ihr Ziel finden.. [Quelle: KenFM] JWD ..weiterlesen
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