28.03.2015 00:00 German Wings Absturz – mehr Besonnenheit bitte! Peter Haisenko - Es schockiert mich, mit welcher Leichtigkeit ein junger
Mann zum Massenmörder erklärt wird. Wie kann ein französischer Staatsanwalt, der
bislang nur über Teilinformationen verfügt, einen unbescholtenen Menschen unter
Preisgabe seines Namens öffentlich des Massenmordes bezichtigen? Wie kann er
damit dessen Familie den Medien zum Fraß vorwerfen? Die Erklärungen dieses
Staatsbeamten zeigen vor allem eines: Gesichertes Wissen gibt es noch nicht,
dafür aber noch jede Menge ungeklärte Fragen. [Quelle:
anderweltonline.com] JWD
Welche Fakten liegen vor? Der A 320 hat die Reiseflughöhe von 38.000 ft.
verlassen, ist in gerader Linie in ungewöhnlich steilem Sinkflug direkt auf die
französischen Alpen zu geflogen und dort in etwa 2.000 Metern Seehöhe mit
ungeheurer Geschwindigkeit zerschellt. Bei dem Aufschlag wurde das Flugzeug
geradezu zerschreddert, in kleinste Teile zerrissen, die über eine weite Fläche
verstreut sind. Der Voice-Recorder – also das Gerät, auf dem die Geräusche
innerhalb des Cockpits aufgezeichnet sind – wurde in stark beschädigtem Zustand
geborgen und es gibt eine erste, vorläufige Auswertung. Bezüglich des
Flight-Recorders – also das Gerät, auf dem alle technischen Parameter
aufgezeichnet sind – hat es widersprüchliche Meldungen gegeben.
KenFM am Telefon: Peter Haisenko zum Absturz von Germanwings 4U9525
Quelle: wwwKenFMde via Youtube
| veröffentlicht 26.03.2015
Am vergangenen Dienstag ereignete sich die jüngste Katastrophe in der
Geschichte der Luftfahrt. Über den französischen Alpen stürzte ein
Airbus A320 von Germanwings ab, keiner der 150 Insassen überlebte.
Nachdem jetzt der Voice-Recorder der Maschine geborgen und ausgewertet
werden konnte, gibt es eine erste offizielle Theorie.
Während der Pilot auf der Toilette war, hat der Ko-Pilot sich im Cockpit
verbarrikadiert und die Maschine vorsätzlich zum Absturz gebracht. Diese
offizielle Beschreibung des Unfallhergangs kommt ohne die Daten des
Flight-Recorders aus, und steht damit auf wackeligen Füßen. Wir sprachen
mit Peter Haisenko, der 30 Jahre für die Lufthansa geflogen ist, über
das Unglück in Südfrankreich und seine offenen Fragen, die sich aus den
aktuellen Ermittlungen ergeben. Haisenko hat Zweifel, die mit immer
weiter bekannt werdenden Details wachsen. [Link
zum Originaltext]
Verwirrspiel um den Flight-Recorder
Recht schnell wurde kolportiert, der Flight-Recorder wäre gefunden, aber er wäre
sehr stark beschädigt und es würden Speicherelemente fehlen. Abgesehen davon,
dass mir ein solcher Vorgang gänzlich ausgeschlossen erscheint, heißt es heute
(27.3.2015) nun wieder, der Flight-Recorder sei noch nicht aufgefunden worden.
Aus Erfahrung wissen wir, dass zur Aufklärung eines Flugunfalls die Auswertung
des Flight-Recorders unverzichtbar ist. Wie kann sich also ein Staatsanwalt zu
der Behauptung versteigen, die Absturzursache sei nach vorläufiger (!)
Auswertung des Voice-Recorders aufgeklärt?
Es wird vorgetragen, der Copilot hätte sich im Cockpit eingeschlossen und dem
Kapitän den Rückweg dorthin verweigert. Hier wird bereits eine Tatsache mit
einer Vermutung vermischt. Wir wissen bislang nur, dass irgendjemand gegen die
Cockpit-Tür gehämmert hat. Was sich tatsächlich vor der Cockpit-Tür abgespielt
hat, wissen wir nicht. Ob es, wie selbstverständlich behauptet wird, tatsächlich
der Kapitän war, ist eine unbewiesene Vermutung. Einiges spricht dagegen. Wie es
heißt, soll versucht worden sein, diese Panzertür am Cockpit mit Gewalt zu
öffnen. Der Kapitän weiß sehr genau, dass er das nicht bewerkstelligen kann.
Ebenso weiß er, dass sich die absichtliche Verriegelung der Cockpit-Tür nach
fünf Minuten selbsttätig löscht. Warum hat er dann nach Ablauf dieser Zeit
keinen erneuten Versuch unternommen, die Tür mit dem ihm bekannten „Geheimcode“
zu öffnen? Dieser Versuch müsste auf dem Voice-Recorder registriert sein, denn
er wird im Cockpit mit einem unüberhörbaren Ton angezeigt.
Auch ein bewusstloser Mensch atmet
„Der Copilot war bei Bewusstsein, denn er hat ruhig geatmet“, sagt der
Staatsanwalt. Was für eine unsinnige Folgerung! Jeder weiß, dass Bewusstlose in
den meisten Fällen ihre Atmung nicht einstellen. Ich sehe es geradezu im
Gegenteil: Die ruhige Atmung bis zum Aufschlag deutet eher darauf hin, dass der
Mann im Cockpit gar nicht mitbekommen haben könnte, was mit ihm und dem Flugzeug
geschieht. Weiterhin verwundert mich, dass er während der gesamten Zeit kein
einziges Wort gesprochen hat. Er weiß, dass alles, was er von sich gibt, nach
dem Aufschlag weltweite Verbreitung finden wird – der Voice-Recorder zeichnet es
auf. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Massenmörder mit diesem Wissen nicht
eine letzte Botschaft an die Menschheit richtet? Oder zumindest an jene, die er
mit seiner Tat „bestrafen“ will? Dass ihm im letzten Moment nicht doch ein
Aufschrei entweicht? Auch islamistische Attentäter verlassen ihr irdisches
Dasein mit einem finalen „Allah ist groß“ auf den Lippen.
Was war los mit dem Autopilot?
Dann die technischen Details. Es ist mir unerklärlich, wie dem Voice-Recorder
entnehmbar sein könnte, dass der Copilot aktiv die Höhenvorwahl auf 100 ft.
eingestellt hat. Diese Information könnte bestenfalls, wenn überhaupt auf
anderem Weg erhältlich sein. Darüber schweigt sich der französische Beamte aus.
Weiter: Das Flugzeug ist mit dem Autopilot in den Boden geflogen worden. Hier
wird es gruselig, denn da passt nichts mehr zusammen. Weder die hohe, weitgehend
konstante Sinkgeschwindigkeit, noch die extrem hohe Vorwärtsgeschwindigkeit
bewegen sich in dem Rahmen, den der Autopilot abdecken kann. Jedenfalls nicht,
ohne dass aktiv eingegriffen wird, indem die Speedbrake (die Stör-brems-klappen
auf der Flügeloberseite) aktiviert werden.
Externe Aufzeichnungen des Absturzweges weisen eine Geschwindigkeit nahe 400 Kt.
(ca. 740 Km/h) Groundspeed aus – bis zum Aufschlag. Spätestens unter 10.000 ft.
ist diese Geschwindigkeit jenseits dessen, was der Autopilot zulassen kann.
Diese Geschwindigkeit ist viel höher, als das Flugzeug seinem Design
entsprechend in dieser Höhe fliegen darf. Es muss also angezweifelt werden, dass
in dieser Höhe der Autopilot noch am Ruder war. Andererseits wird aber nicht
berichtet, dass auf dem Voice-Recorder der unüberhörbare Warnton registriert
ist, der die Piloten warnt, wenn sich der Autopilot (wegen Überforderung)
verabschiedet. Die Frage bleibt also offen, ob und wenn ja, ab wann der
Autopilot abgeschaltet war.
Jede Menge Ungereimtheiten zum Unfallablauf
Im ersten Statement wird nicht darüber berichtet, ob auf dem Voice-Recorder eine
„Terrain-Warnung“ aufgezeichnet ist. Die muss es aber gegeben haben, und zwar
wirklich laut und unüberhörbar. Moderne Flugzeuge verfügen über Systeme, die
harte Warnungen ausstoßen, sobald sich ein Flugzeug dem Boden gefährlich nähert,
ohne in Landekonfiguration zu sein (heißt: Fahrwerk draußen, Landeklappen in
Landeposition). Unter den Bedingungen, wie sich dieser Airbus dem Bergland
genähert hat – Sinkgeschwindigkeit, Vorwärtsgeschwindigkeit – hätte diese
Warnung spätestens unterhalb 12.000 ft. ansprechen müssen. Fragen über Fragen,
alle unbeantwortet. Wie kann sich da jemand erdreisten, einen unbescholtenen
jungen Mann zum Massenmörder abzustempeln? [...]