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21.12.2015 13:05
Die Kriminalisierung der
Parlamentarischen Demokratie
Der kanadische Prof. Michel Chossudovsky vertritt die
Meinung, dass Parlamentarier, die den Angriffskrieg gegen Syrien gebilligt
haben, zu Komplizen von Kriegsverbrechern wurden. - Im Rahmen einer "Kampagne
zur Bekämpfung des Terrorismus" wird Syrien in die Stein - zeit zurückgebombt;
angeblich richten sich die Angriffe gegen den Islamischen Staat, einen schwer
fassbaren "äußeren Feind", der sich in Raqqa in Nordsyrien verschanzt haben
soll... [Quelle:
luftpost-kl.de] JWD
Von
Prof. Michel Chossudovsky |
Global Research, 11.12.15 | Übersetzung: luftpost-kl.de
Komplizen der Kriegsverbrecher
[Ergänzung JWD]:
Wie sich die Komplizen der Kriegsverbrecher im
Deutschen Bundestag verteilen, lässt sich am Abstimmungsergebnis zu
Kriegseinsatz in Syrien ablesen. Gerade einmal zwei von 310
CDU-Parlamentariern haben Rückgrad gezeigt und gegen die Teilnahme
am grundgesetz- und völkerrechtswidrigen Krieg in Syrien gestimmt.
Quelle:
Bundestag | Abstimmungsergebnis: 445 Ja,
145 Nein, 7 Enthaltungen, 33 Nicht abgegeben |
Rede von Sahra Wagenknecht
Quelle:
Bundestag | veröffentlicht 04.12.2015 |
...Dieser IS / ISIL/ ISIS soll "die westliche Welt bedrohen"; dabei ist
erwiesen, dass er von einem Bündnis, das aus westlichen Staaten, der Türkei,
Israel, Saudi-Arabien und den Golfstaaten besteht, unterstützt und finanziert
wird. Es liegen zahlreiche Beweise dafür vor, dass Al-Qaida und ihre sämtlichen
Ableger – einschließlich des Kalifat-Projektes des Islamischen Staates Geschöpfe
westlicher Geheimdienste sind.
Außerdem sind Bombenangriffe auf ein souveränes
Land – unabhängig von den dafür vorgebrachten Rechtfertigungen – nach dem
Völkerrecht illegale, verbrecherische Handlungen. Sie sind als Angriffskrieg zu
werten, der nach dem VI. Nürnberger Prinzip ein Verbrechen gegen den Frieden
ist.
Prinzip VI
"Die nachfolgend aufgeführten Verbrechen verstoßen gegen das
Völkerrecht:
|
(a)
(I)
(II) |
Verbrechen gegen den Frieden sind:
die Planung,
Vorbereitung, Entfesselung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines
Krieges, der internationale Verträge, Abmachungen oder Zusicherungen verletzt;
die Beteiligung an der Planung oder Verabredung eines der unter (I)
genannten Verbrechen." (s.
..hier) |
Auch nach Art 2 Absatz 4 der UN-Charta (s.
..hier) ist der Angriffskrieg ein Verbrechen: "Alle Mitglieder unterlassen in
ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit
oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den
Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."
Weder das VI. Nürnberger Prinzip, noch der Art. 2 der UN-Charta können durch
eine von einem oder mehreren ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates
eingebrachte Ad-Hoc-Resolution – wie die Resolution 2249, mit der das
militärische Eingreifen gerechtfertigt werden soll – außer Kraft gesetzt
werden.
"Selbstverteidigung"
Das
westliche Militärbündnis versucht die Bombardierung Syriens mit dem "Recht auf
Selbstverteidigung" zu begründen, indem es behauptet, "aus dem Ausland
angegriffen" zu werden. Ein Anschlag von ISIL-Terroristen ist jedoch nicht
gleichzusetzen mit einer "Kriegshandlung" eines anderen Staates, wie sie im
Völkerrecht definiert ist.
Seltsamerweise hat sich die französische Regierung
schon zwei Monate vor dem Terroranschlag am 13. November auf das "Recht zur
Selbstverteidigung" berufen. Frankreichs Außenminister Laurent Fabius sagte
damals: "Wegen dieser Bedrohung [durch den ISIL] haben wir uns dazu
entschlossen, Aufklärungsflüge über Syrien durchzuführen, um Ziele für
Luftangriffe zu haben, falls diese notwendig werden sollten. Das geschieht zur
Selbstverteidigung." [..hier
]
Die USA, Frankreich und Großbritannien haben Syrien angegriffen. Sie
können sich deshalb keinesfalls auf das "Recht zur Selbstverteidigung"
berufen. Syrien hingegen wird von ausländischen Staaten angegriffen und hat sehr
wohl das "Recht zur Selbstverteidigung", das ihm Art. 51 der UN-Charta
zubilligt: Artikel 51
"Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten
Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene
Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der
Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. ..."
Die Kriminalisierung der
Parlamentarischen DemokratieDie britische Cameron-Regierung hat sich die
Beteiligung am Angriffskrieg gegen Syrien vom Unterhauses genehmigen lassen.
Die
Rechtfertigung für den Krieg gegen Syrien beruht auf einer faustdicken Lüge des Premierministers Cameron, der behauptet hat, der ISIL plane auch tödliche
Anschläge gegen Briten und entscheide darüber in der Stadt Raqqa im Norden
Syriens. Auch Cameron weiß, dass der ISIL von den USA, der NATO und besonders
von der Türkei und Saudi- Arabien unterstützt wird. Seine politische Begründung
erinnert fatal an George W. Bush, dessen Regierung behauptet hat, die
Terroranschläge, die 2001 in den USA verübt wurden, seien in Osama bin Ladens
Hauptquartier in einer Höhle im Tora-Bora-Massiv in Afghanistan (..hier) geplant worden.
Am 02.12.15 sagte Premierminister Cameron in seiner Rede vor dem Unterhaus (..hier):
"Das Unterhaus muss sich heute mit der Frage
beschäftigen, wie wir die Bürger Großbritanniens vor der Bedrohung schützen
können, die vom ISIL ausgeht. ... der [ISIL] hat auch Gräueltaten in unseren
Straßen geplant. Seit November letzten Jahres haben unsere Sicherheitsbehörden
nicht weniger als sieben geplante Anschläge auf britische Bürger vereitelt,
diese Bedrohung besteht also tatsächlich.
Deshalb stehen wir vor der Frage, ob
wir gemeinsam mit unseren Verbündeten etwas gegen diese Bedrohung tun sollen,
indem wir die Terroristen, die Anschläge auf britische Bürger planen,
in ihren Schlupfwinkeln ausräuchern, oder ob wir uns nur zurücklehnen und tatenlos warten, bis sie uns anzugreifen? ... Paris hat uns nicht nur deshalb
aufgeschreckt, weil es uns so nah ist und weil es so viele Opfer gab; es hat
auch gezeigt, dass der Daesh (s.
..hier) die Terrorakte in Syrien plant und die Attentäter, die sie
ausführen, dann von Syrien nach Europa schickt.
Der Kopf der Schlange, der für
den Anschlag verantwortlich ist, sitzt also in Raqqa. Deshalb überrascht es mich
nicht, dass nach Meinung des Vorsitzenden des Geheimdienstausschusses und des
Generaldirektors des Sicherheitsdienstes solche Anschläge auch im Vereinigten
Königreich drohen, weil wir ebenfalls auf der Zielliste des ISIL stehen. ...
Die Maßnahmen, die wir vorhaben, sind legal und notwendig, um die Sicherheit
unseres Landes zu gewährleisten." Allen Abgeordneten des Unterhauses war klar,
dass Premierminister Cameron gelogen hat und dass die Bombenangriffe
völkerrechtswidrig sind. Trotzdem hat das Unterhaus am 02.12.15 folgenden
Antrag beschlossen: "Das Haus stellt fest, dass der ISIL eine direkte Bedrohung
für das Vereinigte Königreich ist; es begrüßt die Resolution 2249 des
UN-Sicherheitsrates, der zu entnehmen ist, dass der ISIL 'eine beispiellose
Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit darstellt', und in
der die Staaten aufgefordert werden, 'alle notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen', um 'Terrorakte des ISIL zu verhindern' und 'die sicheren Schlupfwinkel zu beseitigen, die er in Gebieten des Iraks und Syriens errichtet hat';
es stellt außerdem fest, dass es in der UN-Charta eine klare Rechtsgrundlage
für die Verteidigung unseres Landes und unserer Verbündeten gibt und die
Militäraktion gegen den ISIL nur eine Komponente einer umfassenderen Strategie
ist, die Frieden und Stabilität nach Syrien bringen soll.
Es begrüßt die
wieder aufgenommenen Gespräche in Wien, in denen ein Waffenstillstand und eine
politische Lösung ausgehandelt werden sollen. Es unterstützt die andauernden
Bemühungen der Regierung, syrischen Flüchtlingen humanitäre Hilfe zukommen zu
lassen, und unterstreicht die Bedeutung der Planungen für die Stabilisierung
und den Wiederaufbau Syriens nach Beendigung des Konflikts.
Das Unterhaus
unterstützt die Absicht der Regierung, die Versorgung des ISIL mit Geld, Waffen
und Kämpfern zu unterbinden und stimmt der Forderung Frankreichs, der USA und
der regionalen Verbündeten nach militärischer Unterstützung durch das Vereinigte
Königreich zu.
Es erkennt an, wie wichtig es ist, zivile Verluste zu
vermeiden und unsere besonderen Fähigkeiten einzusetzen. Es begrüßt, dass die
Regierung keine Bodentruppen nach Syrien entsenden will, und die Bereitschaft
der Regierung, dem Unterhaus vierteljährlich über erzielte Fortschritte zu
berichten.
Das Unterhaus stimmt deshalb den von der Regierung geplanten
Militäraktionen zu – insbesondere den Luftangriffen gegen den ISIL in Syrien –
und sichert den bewaffneten Streitkräften Ihrer Majestät seine volle
Unterstützung zu." Die Legalisierung und demokratische
Legitimierung von
VerbrechenAuch die Billigung der Bombenangriffe auf Syrien durch eine Mehrheit
des britischen Unterhauses macht diese nicht legal. Ein völkerrechtswidriger
Angriffskrieg kann auch dadurch nicht in ein Instrument zur Sicherung des
Friedens und der Demokratie umgewandelt werden.
Ein Verbrechen bleibt
auch dann ein Verbrechen, wenn es von einem demokratisch gewählten Parlament
gutgeheißen wird. Es darf dabei nicht übersehen werden, dass die Abgeordneten, die dem verbrecherischen Antrag Camerons eine Mehrheit verschaffen,
damit auch die parlamentarische Entscheidungsfindung kriminalisiert haben.
Die
Verantwortung für die in Syrien begangenen Kriegsverbrechen hat jetzt nicht mehr
die Regierung Ihrer Majestät allein zu tragen:
Weil das Parlament das
Kriegsverbrechen gebilligt hat, wurde de facto auch die parlamentarische
Demokratie kriminalisiert. Jede/r Abgeordnete, die/der für die Bombenangriffe
gestimmt hat, ist nach dem Völkerrecht dadurch zum/zur Kriegsverbrecher/in
geworden.
Der "humanitären" Bombardierung Syriens, die schon unzählige zivile
Opfer gefordert hat und weitere fordern wird, haben auch die Parlamente
Frankreichs und Deutschlands zugestimmt.
Es geht also eigentlich um die
Kriminalisierung der demokratischen Strukturen ganzer Staaten.
Deshalb ist Tony
Blair nicht der einzige Kriegsverbrecher, der angeklagt werden müsste, auch
Premierminister David Cameron, der französische Präsident Francois Hollande und
die deutsche Kanzlerin Angela Merkel gehören auf die Anklagebank. Und alle
Parlamentarier, die einer Maßnahme zugestimmt haben, die nach dem VI. Nürnberger
Prinzip ein Angriffskrieg ist, sind ebenfalls Kriegsverbrecher. Nicht nur
das Beschlussverfahren wurde in mehreren EU-Staaten kriminalisiert, sondern
der gesamte Staatsapparat.
Wenn die Judikative (der genannten Staaten) die
völkerrechtswidrigen Angriffe gegen ein souveränes Land nicht per
Gerichtsentscheid untersagt, hat auch sie sich kriminalisieren lassen. [...]
Weiterlesen im englischen Originaltext bei '
luftpost-kl.de ..hier
Passend zum Thema:
05.12.2015 01:10
Ich hoffe ich irre mich,
aber ich glaube nicht !!
Die Terrorpaten sitzen in unseren Parlamenten und schicken
uns in den Krieg. - Der Journalist Ken Jebsen hat am 16.11.2015 laut nachgedacht
und ein vorzügliches Statement zu den aktuellen kriegerischen Terror-Ereignissen von
sich gegeben. Darin bringt er die Dinge, wie ich meine, sehr präzise auf den Punkt.
Die Kriegsbefürworter und Paten des Terrors in unserem Parlament, von
CDU/CSU,
SPD und 3 Grünen haben gestern wieder einmal bestätigt, wie richtig Ken Jebsen
mit seiner Sicht der Dinge liegt. JWD
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Tags: Terrorismus,
Ölschmuggel, Deash, IS, ISIS, USA,
CIA, Kriegsverbrechen, Völkerrecht, UNO Charta |
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